Transitiv
Ein Verb wird als transitiv bezeichnet, wenn seine syntaktische Valenz standardmäßig zwei Argumente enthält: ein A-Argument ("Subjekt") und ein P-Argument ("direktes Objekt").
Beispiele
Typische transitive Verben sind töten, öffnen, verändern.
Kommentar
In vielen Sprachen verhalten sich auch Verben, die nach der semantischen Definition nicht transitiv sind, grammatisch wie die transitiven, z.B. lieben, fühlen, bekommmen im Deutschen. Im Deutschen kann also transitiv definiert werden als "ein Akkkusativ-Objekt zu sich nehmend", und generell können einzelsprachliche Definitionen weitere morphosyntaktische Eigenschaften enthalten. Alllerdings vrhalten sich die weniger tyypischen Verben oft nicht in jeder Hinsicht wie die typisch transitiven (vgl. Hopper & Thompson 1980).
Synonyme
Der Terminus bivalent ist nicht ganz synonym: Er bezeichnet Verben mit zwei Argumenten, aber das Nicht-Agens-Argument muss nicht unbedingt ein typisches Patiens sein.
Verwandte Termini
intransitiv ('nur ein Argument'), atransitiv ('kein Argument'), ditransitiv ('ein R-Argument und ein T-Argument'), tritransitiv ('ein T-Argument, ein R-Argument und ein R-ähnliches Argument')
Ursprung
Transitiv wird spätestens seit dem 16. Jahrhundert gebraucht (OED s.v. transitive). Es ist gebildet von lateinisch transire 'übergehen'. Transitiv wird oft definiert als 'den Übergang einer Handlung von einem Agens auf ein Patiens bezeichnend'.
Literatur
- Hopper, Paul J. & Thompson, Sandra A. (1980): "Transitivity in grammar and discourse", Language 56 (1980): 251–299.