Synonymie

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Definition

Unter Synonymie [griech. syn-onymía „Gleichnamigkeit“, zu ónymía = ónoma „Name“. – Auch: Äquivalenz(relation), Bilaterale Implikation] versteht man die semantische Relation der Bedeutungsgleichheit (bzw. Bedeutungsähnlichkeit) von zwei oder mehreren sprachlichen Ausdrücken.


Strikte und partielle Synonymie

Generell wird zwischen strikter (auch: totaler, absoluter, reiner) Synonymie und partieller Synonymie (auch: Homoionymie) unterschieden.


Strikte Synonymie (Bedeutungsgleichheit)

Die strikte Synonymie setzt nach Definition eine uneingeschränkte Austauschbarkeit der Ausdrücke in allen Kontexten voraus und bezieht sich sowohl auf denotative als auch konnotative Bedeutungselemente.

Bsp. Orange – Apfelsine, Streichholz – Zündholz

Bei enger Auslegung dieser Definition und bei Beschränkung auf ein spezifisches Sprachsystem zeigt sich bei fast allen Beispielen, dass die strikte Synonymie – zumindest bei Lexemen – nicht vollends anwendbar ist.

Bsp. anfangen – beginnen, Anfang – Beginn. Aber: Anfänge – Beginne


Partielle Synonymie (Bedeutungsähnlichkeit)

Die partielle Synonymie bezieht sich auf:

a) Lexeme, die aufgrund ihrer (denotativen und konnotativen) Bedeutung in einigen, aber nicht in allen Kontexten austauschbar sind.

Bsp. einen Brief bekommen/ erhalten vs. einen Schnupfen bekommen/ erhalten

b) Lexeme mit gleicher denotativer Bedeutung, aber mit unterschiedlichen konnotativen Bewertungen, wie z.B.:

Regionaler Differenzierung: Pilz vs. Schwammerl Soziodialektische Differenzierung: Geld, Moos, Piepen, Kies, Moneten Stilistische Differenzierung: Raum vs. Gemach Fachsprachliche Differenzierung: bedeutungsgleich vs. synonym



Quellen

Glück, Helmut (1993). Metzler Lexikon der Sprache. Stuttgart, Weimar. Metzler.

Bussmann, Hadumod (2002). Lexikon der Sprachwissenschaft. Stuttgart. Alfred Kröner.

http://de.wikipedia.org [1], Stand vom 3.12.2008